5 wichtige Erkenntnisse für Startups aus den regulatorischen Änderungen von FM Sitharaman in Bezug auf Covid-19
Veröffentlicht: 2020-03-25Die meisten Fristen für Business Compliance wurden auf den 30. Juni verschoben
Die Regierung erhebt von KMUs keine Zinsen, Strafen oder Verspätungsgebühren für die Einreichung von GST
Das letzte Datum für die Verlinkung von Aadhaar PAN Linking wurde ebenfalls auf den 30. Juni verlängert
Derzeit durchläuft Indien die schlimmste wirtschaftliche Abschwächung seit 2008, dank des neuartigen Coronavirus, das das Land nun zu einer vollständigen Sperrung gezwungen hat. Damit wird sich die finanzielle Gesundheit des Landes in den kommenden Zeiten voraussichtlich verschlechtern.
Um zu verhindern, dass Indien in eine solche Situation gerät, hat Finanzminister Nirmala Sitharaman am Dienstag (24. März) eine Reihe von Sofortmaßnahmen und Ankündigungen vorgelegt, um den Geschäftskreisen zu helfen, die langfristige Verlangsamung aufrechtzuerhalten.
Lockerung für MCA-Anmeldungen von Startups
In Bezug auf das MCA 21-Register wurde vom 1. April bis 30. September 2020 ein Moratorium erlassen. Sitharaman sagte, dass es keine zusätzlichen Gebühren für verspätete Einreichungen geben werde. Es ist erwähnenswert, dass MCA 21 Unternehmenseinheiten einen sicheren Zugang zu MCA-Diensten bereitstellt.
Das Finanzministerium lockert die zwingende Vorschrift, Vorstandssitzungen für einen Zeitraum von 60 Tagen abzuhalten. „Diese Lockerung gilt für die nächsten zwei Quartale“, kündigte Sitharaman an. Sitharaman sagte auch, dass für 2019-2020, wenn die unabhängigen Direktoren nicht einmal eine Sitzung im Laufe des Jahres abhalten konnten, dies im Gegensatz zu den bestehenden Regeln nicht als Verstoß angesehen wird.
In ihrer Schlüsselrede sagte Sitharaman auch, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung für die Aufnahme neuer Geschäfte innerhalb von sechs Monaten auf ein Jahr nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit verlängert wurde. Auch wenn ein Unternehmensleiter nicht in der Lage ist, die Mindestaufenthaltsdauer von 182 Tagen in Indien einzuhalten, wird dies nicht als Verstoß gemäß Abschnitt 149 des Companies Act behandelt.
Sitharaman fügte hinzu, dass die Anforderung zur Schaffung einer Einlagenreserve von 20 % der Einlagen, die im Geschäftsjahr 20-21 vor dem 30. April 2020 fällig werden, nun bis zum 30. Juni 2020 verlängert wurde.
Nach den aktuellen Normen müssen Startups und Unternehmen 15 % der in einem bestimmten Jahr fälligen Schuldverschreibungen vor dem 30. April 2020 in bestimmte Instrumente investieren. Jetzt können sie dies bis zum 30. Juni 2020 tun, um diese Norm zu erfüllen. Diese neuen Regeln werden in den nächsten Tagen offiziell vom Ministerium bekannt gegeben.
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Schwellenwert für Konkursausfall erhöht
In einem Gespräch mit den Medien gab Sitharaman per Videokonferenz außerdem bekannt, dass die Regierung die Schwelle für Zahlungsausfälle von bestehenden INR 1 Lakh auf INR 1 Cr erhöht hat. Die Regierung glaubt, dadurch die Einleitung von Insolvenzverfahren gegen KKMU verhindern zu können. Dies werde sofort umgesetzt, fügte Sitharaman hinzu.
Sie versicherte den Startups auch, dass die Regierung die notwendigen Maßnahmen ergreifen werde, um der Startup-Community bei der Verlangsamung des Coronavirus zu helfen. „Sollte die Situation auch über den 30. April hinaus so weitergehen, dann könnten wir erwägen, die §§ 7, 9, 10 der IBC [Insolvenz- und Konkursordnung] für einen Zeitraum von sechs Monaten auszusetzen“, fügte der Finanzminister hinzu. Mit diesen Regelungen kann verhindert werden, dass Unternehmen bei solchen Zwangsmaßnahmen aus Verzugsgründen in ein Insolvenzverfahren gezwungen werden
Keine Zinsen, Strafen oder Verspätungsgebühren für GST-Einreichungen für KMUs
Sitharaman gab außerdem bekannt, dass Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als INR 5 Cr keine Zinsen, Strafen oder Verspätungsgebühren für die Einreichung von Waren- und Dienstleistungssteuererklärungen (GST) für März, April und Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 erheben werden. Unternehmen mit einem Umsatz von über INR 5 Cr müssen jedoch für diese Monate einen reduzierten Zinssatz von 9 % auf ihre GST-Einreichungen zahlen, obwohl es keine Strafe oder Verspätungsgebühr gibt.
Sie präzisierte auch, dass in einigen Teilen des Landes das letzte Datum für die Einreichung von GST-Erklärungen dank eines gestaffelten Ansatzes variieren wird. Sie versicherte jedoch, dass diese Termine in die letzte Juniwoche 2020 fallen werden. Der letzte Termin für die Entscheidung für die Entschädigungsregelung gemäß GST wird ebenfalls auf den 30. Juni verlängert.
Reduzierte Bankgebühren, keine Geldautomatengebühren und mehr zur Unterstützung der finanziellen Gesundheit
Vor den Medien gab Sitaraman bekannt, dass die Regierung die Bankgebühren für digitale Handelstransaktionen für drei Monate gesenkt hat. Diese Entscheidung soll die digitalen Transaktionen im Land fördern, die gerade in Krisenzeiten wie dieser an Bedeutung gewonnen haben.
Die meisten Privatpersonen zu Hause verlassen sich auf digitale Finanzinstrumente, da Bargeld zum Umtausch von Hand zu Hand führt und Geldautomaten möglicherweise nicht zugänglich sind. Somit wird die Entscheidung die Banken entlasten.
Sitharaman kündigte außerdem die Aufhebung der Gebühren für Bankautomaten bis zum 30. Juni an. Normalerweise werden diese Gebühren erhoben, wenn ein Benutzer mehr als fünf Transaktionen an Geldautomaten anderer Banken abwickelt. Aber mit dieser Entscheidung können die Menschen auch an Geldautomaten anderer Banken beliebig oft Bargeld abheben.
Außerdem kündigte der Finanzminister an, dass bei Nichteinhaltung des Mindestkontostandes keine Gebühren erhoben werden. Bisher müssen Sparkonten bei öffentlichen Banken ein Mindestguthaben von INR 1000 bis INR 3000 halten. Anderenfalls berechnen Banken Kontoinhabern einen kleinen Betrag zwischen INR 5 und INR 15. Aber jetzt soll es kein Kontoinhaber mehr geben diese Gebühr bis zum 30. Juni 2020 berechnet.
Aadhaar-PAN-Verknüpfung bis 30. Juni verlängert
Die Regierung hat auch das Verknüpfungsdatum zwischen Aadhaar und PAN auf den 30. Juni 2020 verlängert. „Die Verknüpfung zwischen Aadhaar und PAN wird bis zum 30. Juni verlängert“, sagte Sitharaman. Angesichts der Sperrungen aufgrund des Coronavirus hat die Regierung die Entscheidung jedoch erneut überprüft. Jetzt verlängerte die Regierung die Frist bis zum 30. Juni und entlastete damit viele, die die Frist nicht eingehalten hatten oder aus verschiedenen Gründen nicht konnten.