Mehrwertsteuer in Österreich – ein umfassender Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen | Mehrwertsteuer in Europa #21

Veröffentlicht: 2024-06-11

Müssen Sie sich für die österreichische Umsatzsteuer registrieren, wenn Sie Waren an Kunden in Österreich verkaufen? Und wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze in Österreich? Lass es uns herausfinden!

Mehrwertsteuer in Österreich - Inhaltsverzeichnis:

  1. Mehrwertsteuer in Österreich – Allgemeine Regeln
  2. Ist eine Registrierung für die österreichische Umsatzsteuer obligatorisch?
  3. Welche Informationen sind für den Erhalt einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung erforderlich?
  4. Wo werden österreichische Umsatzsteueranmeldungen eingereicht?
  5. Was ist die Frist für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Österreich?
  6. Mehrwertsteuersätze in Österreich

Österreich führte 1973 das europäische Mehrwertsteuersystem, vor Ort Umsatzsteuer genannt, ein und ersetzte die Umsatzsteuer.

Mehrwertsteuer in Österreich – Allgemeine Regeln

Das österreichische Mehrwertsteuersystem steht im Einklang mit dem System der Europäischen Union, das in den EU-Mehrwertsteuerrichtlinien definiert ist. Es umfasst Verpflichtungen in Bezug auf:

  • Registrierung ausländischer Unternehmen für Mehrwertsteuerzwecke,
  • Umsatzsteuererklärungspflichten,
  • Compliance-Regeln.

Ist eine Registrierung für die österreichische Umsatzsteuer obligatorisch?

Der Inhaber eines ausländischen Unternehmens, das in Österreich steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen erbringt, sollte sich an das österreichische Finanzamt wenden, um sich als Umsatzsteuerzahler zu registrieren.

Allerdings gibt es Fälle, in denen in Österreich eine Umsatzsteuer-Registrierung zwingend erforderlich ist. Hierzu zählen folgende Situationen:

  • Einfuhr von Waren nach Österreich von außerhalb der Europäischen Union,
  • innergemeinschaftlicher Verkauf oder Kauf von Waren aus einem anderen EU-Land,
  • Kauf/Verkauf von Waren in Österreich,
  • Konsignationslagerung von Waren im Inland (Verträge zur Bedarfsbevorratung sind steuerfrei),
  • Organisation von Konferenzen oder Live-Ausstellungen,
  • nicht umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die in Österreich Dienstleistungen im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft erbringen,
  • E-Commerce-Umsätze, die den Schwellenwert von 42.000 Euro überschreiten (dieser Grenzwert sollte für B2C-Verkäufe in der gesamten EU zusammengefasst werden).

WICHTIG! Unternehmer, die innerhalb der EU Dienstleistungen erbringen und Waren online an Verbraucher verkaufen und deren Umsatz aus solchen Verkäufen 42.000 Euro (für alle Länder) übersteigt, können sich anstelle der Registrierung für die österreichische Umsatzsteuer für das USt. OSS registrieren.

Welche Informationen sind für den Erhalt einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung erforderlich?

Die österreichischen Finanzbehörden verlangen das Ausfüllen folgender Formulare sowie die Vorlage folgender Unterlagen:

  • Formulare zur Umsatzsteuerregistrierung,
  • eine Kopie der Satzung,
  • ein Auszug aus dem Handelsregister.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird von den Behörden nach Einreichung des Fragebogens für Aktiengesellschaften/Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Verf 15), für Personengesellschaften (Verf 16) und des Fragebogens für Privatpersonen (Verf 24) vergeben.

Nichtansässige Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU haben die Möglichkeit der direkten Registrierung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Unternehmen außerhalb der EU einen bestimmten Steuervertreter für die Umsatzsteuerregistrierung in ihrem Namen benennen müssen.

VAT in Austria

Wo werden österreichische Umsatzsteueranmeldungen eingereicht?

Wenn ein ausländisches Unternehmen keine Betriebsstätte in Österreich hat, sollte es das Registrierungsformular beim Finanzamt Graz-Stadt einreichen.

Ein Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich sollte sich beim örtlichen Finanzamt anmelden.

Was ist die Frist für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Österreich?

Die Umsatzsteuererklärung muss bis zum 15. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum (Monat oder Quartal) eingereicht werden. Beispielsweise sollte die Erklärung für März bis zum 15. Mai abgegeben werden.

Die Umsatzsteuererklärung wird jährlich/vierteljährlich/monatlich erstellt, abhängig vom Umsatzsteuerbetrag des Vorjahres.

Darüber hinaus besteht in Österreich die Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung (sog. summarische Meldung) bis zum 30. April für das Vorjahr, wenn das Formular in Papierform eingereicht wird, bzw. bis zum 30. Juni, wenn das Formular elektronisch eingereicht wird.

Mehrwertsteuersätze in Österreich

RATE
TYP
ART DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN
20 % Standard
  • alle Waren und Dienstleistungen, die nicht unter den niedrigeren Satz fallen,
13 % reduziert
  • Inlandsflüge,
  • Eintritt zu Sportveranstaltungen,
  • Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen und Freizeitparks,
  • Brennholz,
  • einige landwirtschaftliche Artikel,
  • Weinproduktion (vom Bauernhof),
  • Schnittblumen und Zierpflanzen,
10 % reduziert
  • Nahrungsmittel,
  • Essen zum Mitnehmen,
  • Wasserversorgung,
  • pharmazeutische Produkte,
  • Inlandstransport (ausgenommen Flüge),
  • internationaler und innergemeinschaftlicher Straßen- und Schienenverkehr,
  • Zeitungen und Magazine,
  • gedruckte Bücher,
  • E-Books,
  • Kabel- und Abonnementfernsehen,
  • Fernsehlizenz,
  • Sozialdienste,
  • Hausmüllentsorgung,
  • Abfall- und Abwasserentsorgung,
  • Restaurants (ausgenommen alle Getränke),
  • Schnittblumen und Pflanzen für die Lebensmittelproduktion,
  • bestimmte landwirtschaftliche Lieferungen,
  • Schriftsteller und Komponisten,
0% null
  • Innergemeinschaftlicher und internationaler Transport (ohne Straße und Schiene)
  • Unterbringung in Hotels.

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Autorin: Lucy Adams

Sie verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen und sammelt kontinuierlich Erfahrungen bei der Arbeit sowohl für kleine Unternehmen als auch für größere Konzerne. Ihre Aufgabe ist es, komplexe Finanz- und Buchhaltungsthemen zu erklären und Unternehmern und Interessierten beizubringen, wie sie ihre Finanzen effektiv verwalten können. Sie gibt gerne praktische Ratschläge, diskutiert aktuelle Rechnungslegungsfragen und analysiert Gesetzesänderungen, die sich auf den Geschäftsbetrieb auswirken können. Sie genießt einen unkomplizierten Finanzierungsansatz, der Unternehmern hilft, sich auf das Wachstum ihres Unternehmens zu konzentrieren. Sie übersetzt komplexe Sachverhalte in eine leicht verständliche Sprache, sodass jeder selbstbewusst Entscheidungen treffen kann, die sich auf den Erfolg seines Unternehmens auswirken.

Mehrwertsteuer in der EU:

  1. Mehrwertsteuer in Estland – ein vollständiger Leitfaden
  2. Mehrwertsteuer in Dänemark – ein vollständiger Leitfaden
  3. Mehrwertsteuer in Deutschland – ein vollständiger Leitfaden
  4. Mehrwertsteuer in den Niederlanden – ein vollständiger Leitfaden
  5. Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik – ein vollständiger Leitfaden
  6. Mehrwertsteuer in Italien – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen
  7. Mehrwertsteuer in Irland – ein vollständiger Leitfaden. Preise und Anmeldeschwellen
  8. Mehrwertsteuer in Zypern – ein vollständiger Leitfaden
  9. Mehrwertsteuer in Spanien – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen
  10. Mehrwertsteuer in Frankreich – ein vollständiger Leitfaden
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  12. Mehrwertsteuer in Lettland – ein vollständiger Leitfaden
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  14. Mehrwertsteuer in Portugal – ein vollständiger Leitfaden
  15. Mehrwertsteuer in Rumänien – ein vollständiger Leitfaden
  16. Mehrwertsteuer in Belgien – ein vollständiger Leitfaden
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  18. Mehrwertsteuer in Ungarn – ein vollständiger Leitfaden
  19. Mehrwertsteuer in Griechenland – ein vollständiger Leitfaden
  20. Mehrwertsteuer in Finnland – ein vollständiger Leitfaden
  21. Mehrwertsteuer in Österreich – ein umfassender Leitfaden