Mehrwertsteuer in Österreich – ein umfassender Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen | Mehrwertsteuer in Europa #21
Veröffentlicht: 2024-06-11Müssen Sie sich für die österreichische Umsatzsteuer registrieren, wenn Sie Waren an Kunden in Österreich verkaufen? Und wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze in Österreich? Lass es uns herausfinden!
Mehrwertsteuer in Österreich - Inhaltsverzeichnis:
- Mehrwertsteuer in Österreich – Allgemeine Regeln
- Ist eine Registrierung für die österreichische Umsatzsteuer obligatorisch?
- Welche Informationen sind für den Erhalt einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung erforderlich?
- Wo werden österreichische Umsatzsteueranmeldungen eingereicht?
- Was ist die Frist für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Österreich?
- Mehrwertsteuersätze in Österreich
Österreich führte 1973 das europäische Mehrwertsteuersystem, vor Ort Umsatzsteuer genannt, ein und ersetzte die Umsatzsteuer.
Mehrwertsteuer in Österreich – Allgemeine Regeln
Das österreichische Mehrwertsteuersystem steht im Einklang mit dem System der Europäischen Union, das in den EU-Mehrwertsteuerrichtlinien definiert ist. Es umfasst Verpflichtungen in Bezug auf:
- Registrierung ausländischer Unternehmen für Mehrwertsteuerzwecke,
- Umsatzsteuererklärungspflichten,
- Compliance-Regeln.
Ist eine Registrierung für die österreichische Umsatzsteuer obligatorisch?
Der Inhaber eines ausländischen Unternehmens, das in Österreich steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen erbringt, sollte sich an das österreichische Finanzamt wenden, um sich als Umsatzsteuerzahler zu registrieren.
Allerdings gibt es Fälle, in denen in Österreich eine Umsatzsteuer-Registrierung zwingend erforderlich ist. Hierzu zählen folgende Situationen:
- Einfuhr von Waren nach Österreich von außerhalb der Europäischen Union,
- innergemeinschaftlicher Verkauf oder Kauf von Waren aus einem anderen EU-Land,
- Kauf/Verkauf von Waren in Österreich,
- Konsignationslagerung von Waren im Inland (Verträge zur Bedarfsbevorratung sind steuerfrei),
- Organisation von Konferenzen oder Live-Ausstellungen,
- nicht umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die in Österreich Dienstleistungen im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft erbringen,
- E-Commerce-Umsätze, die den Schwellenwert von 42.000 Euro überschreiten (dieser Grenzwert sollte für B2C-Verkäufe in der gesamten EU zusammengefasst werden).
WICHTIG! Unternehmer, die innerhalb der EU Dienstleistungen erbringen und Waren online an Verbraucher verkaufen und deren Umsatz aus solchen Verkäufen 42.000 Euro (für alle Länder) übersteigt, können sich anstelle der Registrierung für die österreichische Umsatzsteuer für das USt. OSS registrieren.
Welche Informationen sind für den Erhalt einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung erforderlich?
Die österreichischen Finanzbehörden verlangen das Ausfüllen folgender Formulare sowie die Vorlage folgender Unterlagen:
- Formulare zur Umsatzsteuerregistrierung,
- eine Kopie der Satzung,
- ein Auszug aus dem Handelsregister.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird von den Behörden nach Einreichung des Fragebogens für Aktiengesellschaften/Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Verf 15), für Personengesellschaften (Verf 16) und des Fragebogens für Privatpersonen (Verf 24) vergeben.
Nichtansässige Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU haben die Möglichkeit der direkten Registrierung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Unternehmen außerhalb der EU einen bestimmten Steuervertreter für die Umsatzsteuerregistrierung in ihrem Namen benennen müssen.
Wo werden österreichische Umsatzsteueranmeldungen eingereicht?
Wenn ein ausländisches Unternehmen keine Betriebsstätte in Österreich hat, sollte es das Registrierungsformular beim Finanzamt Graz-Stadt einreichen.
Ein Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich sollte sich beim örtlichen Finanzamt anmelden.
Was ist die Frist für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Österreich?
Die Umsatzsteuererklärung muss bis zum 15. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum (Monat oder Quartal) eingereicht werden. Beispielsweise sollte die Erklärung für März bis zum 15. Mai abgegeben werden.
Die Umsatzsteuererklärung wird jährlich/vierteljährlich/monatlich erstellt, abhängig vom Umsatzsteuerbetrag des Vorjahres.
Darüber hinaus besteht in Österreich die Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung (sog. summarische Meldung) bis zum 30. April für das Vorjahr, wenn das Formular in Papierform eingereicht wird, bzw. bis zum 30. Juni, wenn das Formular elektronisch eingereicht wird.
Mehrwertsteuersätze in Österreich
20 % | Standard |
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13 % | reduziert |
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10 % | reduziert |
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0% | null |
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