Mehrwertsteuer in Estland – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen | Mehrwertsteuer in Europa Nr. 1
Veröffentlicht: 2024-01-29Versenden Sie Waren an Kunden in Estland? Prüfen Sie, ob Sie sich im estnischen Mehrwertsteuersystem registrieren sollten. In unserem Leitfaden finden Sie Informationen zur Mehrwertsteuer in Estland und mehr.
Mehrwertsteuer in Estland – Inhaltsverzeichnis:
- Was sind die Schwellenwerte für die Umsatzsteuerregistrierung in Estland?
- Ist es erforderlich, einen estnischen Vertreter oder Steuerbevollmächtigten zu haben?
- Welche Informationen sind erforderlich, um eine estnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung zu erhalten?
- Wo werden estnische Umsatzsteuer-Registrierungen eingereicht?
- Mehrwertsteuer in Estland
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wurde 1992 in Estland eingeführt. Die Registrierung, Erklärung und Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Estland basieren auf den Richtlinien der Europäischen Union zur Mehrwertsteuer. Diese EU-Vorschriften wurden nach dem EU-Beitritt Estlands im Jahr 2004 übernommen. Die Verwaltung der Steuer fällt in die Zuständigkeit der estnischen Steuer- und Zollbehörde.
Ausländische Unternehmen und Unternehmer, die nicht in Estland steuerlich ansässig sind, unterliegen der Registrierungspflicht. Sie sind verpflichtet, die estnischen Regierungsvorschriften zur Mehrwertsteuer einzuhalten, einschließlich Rechnungsstellung und ordnungsgemäßer Steuerzahlung.
Es gibt Situationen, in denen eine sofortige Registrierung ausländischer Unternehmer bei den estnischen Steuerbehörden erforderlich ist. Ihre Tätigkeiten richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen der EU-Mehrwertsteuer und umfassen:
- Einfuhr von Waren aus einem anderen Land nach Estland (sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb ihres Hoheitsgebiets),
- Beförderung von Waren zwischen Estland und anderen EU-Mitgliedstaaten durch innergemeinschaftliche Verkäufe (sowohl in Form von Verkauf als auch in Form von Versand),
- Kauf und Verkauf von Waren in Estland,
- Verkauf von Waren an estnische Verbraucher über das Internet,
- Lagerung von Waren in Konsignationslagern,
- Organisation von (kostenpflichtigen) Ausstellungen, Veranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen, Konferenzen,
- Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Estland nach dem Reverse-Charge-Prinzip (wenn das Unternehmen kein Mehrwertsteuerzahler ist),
- Selbstversorgung mit Waren.
Nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen (mit spezifischen Geschäftsprofilen) unterliegen der obligatorischen Umsatzsteuerregistrierung. Bei der Erbringung von Dienstleistungen für lokale Unternehmen in Estland können ausländische Unternehmen vom Reverse-Charge-Verfahren profitieren. Diese Möglichkeit ergibt sich aus Änderungen, die durch das Mehrwertsteuerpaket von 2010 eingeführt wurden.
WICHTIG!
Unternehmer, die Dienstleistungen erbringen und Waren online an Verbraucher in der EU verkaufen und deren Umsatz aus solchen Verkäufen 42.000 PLN (insgesamt für alle Länder) übersteigt, können sich, anstatt sich für die estnische Mehrwertsteuer zu registrieren, für VAT OSS registrieren.
Was sind die Schwellenwerte für die Umsatzsteuerregistrierung in Estland?
Für ausländische Unternehmen, die in Estland tätig sind und gleichzeitig in ihrem eigenen Land als Umsatzsteuerzahler registriert sind, liegt der Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung bei Null. Diese Unternehmen sind erst bei der ersten Lieferung zur Registrierung verpflichtet.
Ist es erforderlich, einen estnischen Vertreter oder Steuerbevollmächtigten zu haben?
Gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ist ein vor Ort ansässiger estnischer Vertreter keine Voraussetzung für ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für Unternehmen außerhalb der EU ein Fiskalvertreter erforderlich ist, der mitverantwortlich für die estnische Mehrwertsteuer ist. Eine Ausnahme gilt für die Bereitstellung von Online-Diensten in Estland durch ein Unternehmen außerhalb der Europäischen Union. In solchen Fällen ist das Unternehmen verpflichtet, sich bei den estnischen Steuerbehörden für die Mehrwertsteuer zu registrieren.
Welche Informationen sind erforderlich, um eine estnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung zu erhalten?
Das estnische Finanzamt verlangt das Ausfüllen der entsprechenden Formulare (Registrierungsformulare KR und R2) und deren Einreichung sowie die folgenden Unterlagen:
- Umsatzsteuerbescheinigung, die bestätigt, dass das Unternehmen an einem anderen EU-Standort für Umsatzsteuerzwecke registriert ist (falls zutreffend),
- Satzung des Unternehmens,
- Auszug aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens,
- Nachweis, dass das Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen in Estland durchführen wird,
- Kopie der Vereinbarung mit dem Fiskalvertreter (in relevanten Fällen),
- Personalausweis oder Reisepass der für das Unternehmen verantwortlichen Person.
Wo werden estnische Umsatzsteuer-Registrierungen eingereicht?
Ausländische Unternehmen, die sich für eine estnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registrieren lassen, müssen einen Antrag bei der Steuer- und Zollabteilung des Northern Tax and Customs Center einreichen. Formulare können per Post oder E-Mail zugestellt werden, müssen aber persönlich abgegeben werden. Dies kann durch einen Fiskalvertreter oder eine andere bevollmächtigte Person erfolgen. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, ist der Registrierungsprozess in der Regel innerhalb von 5 Tagen abgeschlossen.
In Estland gibt es keine Bußgelder für eine verspätete Umsatzsteuerregistrierung, wenn die fällige Umsatzsteuer entrichtet wurde. Allerdings wird eine Vertragsstrafe von bis zu 1300 EUR fällig, wenn weder die Anmeldung noch die Zahlung nach dem nächsten Anmeldeschluss eingeht. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist können die Behörden ein zusätzliches Bußgeld von bis zu 2.000 EUR verhängen.
Mehrwertsteuer in Estland
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