Mehrwertsteuer in Finnland – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen | Mehrwertsteuer in Europa #20
Veröffentlicht: 2024-06-04Verkaufen Sie Waren online an Kunden in Finnland? Finden Sie heraus, ob Sie sich in Finnland für die Mehrwertsteuer registrieren müssen, und erfahren Sie mehr über die Mehrwertsteuersätze, Registrierungsschwellen, Steuerpflichten und mehr.
Mehrwertsteuer in Finnland – Inhaltsverzeichnis:
- Sollten Sie sich in Finnland für die Mehrwertsteuer registrieren?
- Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Finnland
- Finnische Mehrwertsteuererklärungen
- Mehrwertsteuersätze in Finnland
Die Mehrwertsteuer in Finnland (lokal bekannt als Arvonlisavero) wurde im Land im Jahr 1994 eingeführt. Die finnische Mehrwertsteuergesetzgebung wird durch das Mehrwertsteuergesetz Nr. 1501 vom 30. Dezember 1993 sowie durch das Europäische Gesetz geregelt Mehrwertsteuerrichtlinien.
Die regelmäßige Veröffentlichung von Aktualisierungen und Broschüren zur finnischen Mehrwertsteuer liegt in der Verantwortung der nationalen Steuerverwaltung. Für ein Unternehmen, das nicht in Finnland steuerlich ansässig ist, unterliegt die Mehrwertsteuerabrechnung jedoch dem örtlichen Finanzamt in Uusimaa.
Sollten Sie sich in Finnland für die Mehrwertsteuer registrieren?
Die finnischen Anforderungen an die Umsatzsteuerregistrierung sind identisch mit den in anderen EU-Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften. Finnland hat aufgrund einiger in der Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegter Ausnahmen das Recht, auf diese Anforderung zu verzichten. Dies gilt für Situationen wie:
- zum ersten Mal Waren nach Finnland importieren,
- innergemeinschaftlicher Verkauf oder Kauf von Waren aus anderen europäischen Ländern,
- Kauf- und Verkaufstransaktionen von Waren in Finnland,
- Aufbau von Konsignationsbeständen in Lagerhäusern,
- Abschluss von Konsignationslagerverträgen, die die Lagerung von Lagerbeständen für einen Kunden beinhalten – in diesem Fall sind sie von der Steuer befreit, sofern die Bedingungen individuell mit den für die Steuererhebung zuständigen örtlichen Steuerbehörden ausgehandelt werden.
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Ausstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen, bei denen der Eintritt am Eingang erhoben wird,
- Online-Verkäufe, die sich an Kunden richten, die nicht als Mehrwertsteuerzahler registriert sind – wenn der Umsatz aus solchen Verkäufen zusammen mit anderen Verkäufen an EU-Verbraucher 42.000 PLN übersteigt
WICHTIG!
Unternehmer, die Waren online an Verbraucher in Finnland verkaufen, können sich ab einem Umsatz von mehr als 10.000 Euro für das MwSt.-OSS registrieren. Dies ermöglicht es ihnen, eine einzige Umsatzsteuererklärung für alle EU-Mitgliedstaaten einzureichen und ausländische Steuersätze basierend auf dem Land des Käufers zu zahlen. Sie müssen sich dann nicht an die finnischen Steuervorschriften halten, mit Ausnahme der Anwendung des ausländischen Mehrwertsteuersatzes. Wenn sie sich nicht für VAT OSS registrieren, müssen sie alle finnischen Vorschriften nur für Fernverkäufe einhalten.
Unternehmen, die nicht in Finnland steuerlich ansässig sind, müssen sich nicht unbedingt registrieren, um Dienstleistungen in Finnland anbieten zu können. Kunden rechnen in der Regel nach dem Prinzip der Selbstveranlagung ab.
Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Finnland
Sobald sich ein Unternehmen als Umsatzsteuerzahler registriert, gehört es zu seinen Pflichten, die örtlichen Vorschriften zur Buchhaltung, Rechnungsstellung und Durchführung der erforderlichen Verfahren einzuhalten. Dies gilt für:
- Ausstellung von Rechnungen mit sensiblen Daten gemäß dem finnischen Mehrwertsteuergesetz,
- ordnungsgemäße Rechnungsstellung an Kunden (für Waren oder Dienstleistungen) gemäß den finnischen Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf den Zeitpunkt der Lieferung,
- Verwendung elektronischer Rechnungen, die den neuesten EU-Richtlinien zur Rechnungsstellung entsprechen sollten,
- Führen von Umsatzsteuerbüchern und anderen Aufzeichnungen zur Bestätigung von Umsatzsteuer-, Intrastat- und ESL-Erklärungen,
- Bearbeitung von Gutschriften und anderen Korrekturen,
- Anwendung von Fremdwährungskursen.
Finnische Mehrwertsteuererklärungen
In Finnland können Umsatzsteuererklärungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht werden. Die Frist für die Abgabe monatlicher Umsatzsteuererklärungen ist der 12. Tag des zweiten Monats nach dem Steuerzeitraum. Beispielsweise muss die Erklärung für März bis zum 12. Mai abgegeben werden.
Vierteljährliche Erklärungen müssen bis zum 12. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtsquartal eingereicht werden. Beispielsweise muss die Erklärung für das erste Quartal bis zum 12. Mai abgegeben werden.
Darüber hinaus haben Unternehmen, deren Jahresumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt, einmal im Jahr die Möglichkeit, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die Frist für die Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung ist der letzte Februartag des vorangegangenen Steuerjahres. Daher muss die jährliche Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 29. Februar 2024 eingereicht werden.
Mehrwertsteuersätze in Finnland
Die finnische Regierung ist befugt, einheitliche, höhere Mehrwertsteuersätze festzulegen. Dies gilt auch für ermäßigte Tarife. Die EU verlangt, dass der Mindeststeuersatz über 15 % liegt. Darüber hinaus werden allgemeine Regeln dazu festgelegt, für welche Waren ein ermäßigter Steuersatz oder ein Nullsteuersatz gilt. Jedes Unternehmen, das nicht in Finnland steuerlich ansässig und als Mehrwertsteuerzahler registriert ist, ist verpflichtet, die lokalen Sätze einzuhalten und wird für etwaige Abweichungen bei der berechneten Mehrwertsteuer zur Verantwortung gezogen.
24 % | Standard |
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14 % | reduziert |
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10 % | reduziert |
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0% | Zerowa |
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Mehrwertsteuer in der EU:
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