Mehrwertsteuer in Finnland – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen | Mehrwertsteuer in Europa #20

Veröffentlicht: 2024-06-04

Verkaufen Sie Waren online an Kunden in Finnland? Finden Sie heraus, ob Sie sich in Finnland für die Mehrwertsteuer registrieren müssen, und erfahren Sie mehr über die Mehrwertsteuersätze, Registrierungsschwellen, Steuerpflichten und mehr.

Mehrwertsteuer in Finnland – Inhaltsverzeichnis:

  1. Sollten Sie sich in Finnland für die Mehrwertsteuer registrieren?
  2. Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Finnland
  3. Finnische Mehrwertsteuererklärungen
  4. Mehrwertsteuersätze in Finnland

Die Mehrwertsteuer in Finnland (lokal bekannt als Arvonlisavero) wurde im Land im Jahr 1994 eingeführt. Die finnische Mehrwertsteuergesetzgebung wird durch das Mehrwertsteuergesetz Nr. 1501 vom 30. Dezember 1993 sowie durch das Europäische Gesetz geregelt Mehrwertsteuerrichtlinien.

Die regelmäßige Veröffentlichung von Aktualisierungen und Broschüren zur finnischen Mehrwertsteuer liegt in der Verantwortung der nationalen Steuerverwaltung. Für ein Unternehmen, das nicht in Finnland steuerlich ansässig ist, unterliegt die Mehrwertsteuerabrechnung jedoch dem örtlichen Finanzamt in Uusimaa.

Sollten Sie sich in Finnland für die Mehrwertsteuer registrieren?

Die finnischen Anforderungen an die Umsatzsteuerregistrierung sind identisch mit den in anderen EU-Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften. Finnland hat aufgrund einiger in der Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegter Ausnahmen das Recht, auf diese Anforderung zu verzichten. Dies gilt für Situationen wie:

  • zum ersten Mal Waren nach Finnland importieren,
  • innergemeinschaftlicher Verkauf oder Kauf von Waren aus anderen europäischen Ländern,
  • Kauf- und Verkaufstransaktionen von Waren in Finnland,
  • Aufbau von Konsignationsbeständen in Lagerhäusern,
  • Abschluss von Konsignationslagerverträgen, die die Lagerung von Lagerbeständen für einen Kunden beinhalten – in diesem Fall sind sie von der Steuer befreit, sofern die Bedingungen individuell mit den für die Steuererhebung zuständigen örtlichen Steuerbehörden ausgehandelt werden.
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Ausstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen, bei denen der Eintritt am Eingang erhoben wird,
  • Online-Verkäufe, die sich an Kunden richten, die nicht als Mehrwertsteuerzahler registriert sind – wenn der Umsatz aus solchen Verkäufen zusammen mit anderen Verkäufen an EU-Verbraucher 42.000 PLN übersteigt

Unternehmen, die nicht in Finnland steuerlich ansässig sind, müssen sich nicht unbedingt registrieren, um Dienstleistungen in Finnland anbieten zu können. Kunden rechnen in der Regel nach dem Prinzip der Selbstveranlagung ab.

Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Finnland

Sobald sich ein Unternehmen als Umsatzsteuerzahler registriert, gehört es zu seinen Pflichten, die örtlichen Vorschriften zur Buchhaltung, Rechnungsstellung und Durchführung der erforderlichen Verfahren einzuhalten. Dies gilt für:

  • Ausstellung von Rechnungen mit sensiblen Daten gemäß dem finnischen Mehrwertsteuergesetz,
  • ordnungsgemäße Rechnungsstellung an Kunden (für Waren oder Dienstleistungen) gemäß den finnischen Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf den Zeitpunkt der Lieferung,
  • Verwendung elektronischer Rechnungen, die den neuesten EU-Richtlinien zur Rechnungsstellung entsprechen sollten,
  • Führen von Umsatzsteuerbüchern und anderen Aufzeichnungen zur Bestätigung von Umsatzsteuer-, Intrastat- und ESL-Erklärungen,
  • Bearbeitung von Gutschriften und anderen Korrekturen,
  • Anwendung von Fremdwährungskursen.

VAT in Finland

Finnische Mehrwertsteuererklärungen

In Finnland können Umsatzsteuererklärungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht werden. Die Frist für die Abgabe monatlicher Umsatzsteuererklärungen ist der 12. Tag des zweiten Monats nach dem Steuerzeitraum. Beispielsweise muss die Erklärung für März bis zum 12. Mai abgegeben werden.

Vierteljährliche Erklärungen müssen bis zum 12. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtsquartal eingereicht werden. Beispielsweise muss die Erklärung für das erste Quartal bis zum 12. Mai abgegeben werden.

Darüber hinaus haben Unternehmen, deren Jahresumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt, einmal im Jahr die Möglichkeit, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die Frist für die Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung ist der letzte Februartag des vorangegangenen Steuerjahres. Daher muss die jährliche Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 29. Februar 2024 eingereicht werden.

Mehrwertsteuersätze in Finnland

Die finnische Regierung ist befugt, einheitliche, höhere Mehrwertsteuersätze festzulegen. Dies gilt auch für ermäßigte Tarife. Die EU verlangt, dass der Mindeststeuersatz über 15 % liegt. Darüber hinaus werden allgemeine Regeln dazu festgelegt, für welche Waren ein ermäßigter Steuersatz oder ein Nullsteuersatz gilt. Jedes Unternehmen, das nicht in Finnland steuerlich ansässig und als Mehrwertsteuerzahler registriert ist, ist verpflichtet, die lokalen Sätze einzuhalten und wird für etwaige Abweichungen bei der berechneten Mehrwertsteuer zur Verantwortung gezogen.

RATE
TYP
ART DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN
24 % Standard
  • alle anderen Waren und Dienstleistungen, die nicht unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen,
14 % reduziert
  • Lebensmittel (ausgenommen lebende Tiere),
  • einige landwirtschaftliche Produkte,
  • Restaurant- und Cateringdienstleistungen (ausgenommen alkoholische Getränke),
  • alkoholfreie Getränke,
  • Essen zum Mitnehmen,
  • Schnittblumen und Pflanzen für die Lebensmittelproduktion,
10 % reduziert
  • pharmazeutische Produkte,
  • inländische Personenbeförderung,
  • Bücher (einschließlich E-Books),
  • Zeitungen und Zeitschriften (im Abonnement erhältlich),
  • Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen und Freizeitparks,
  • Fernsehlizenz,
  • Schriftsteller und Komponisten,
  • Unterbringung in einem Hotel,
  • Eintritt zu Sportveranstaltungen,
  • Nutzung von Sportanlagen,
  • Inlandstransport,
0% Zerowa
  • Druckdienstleistungen für Veröffentlichungen gemeinnütziger Organisationen,
  • innergemeinschaftlicher und internationaler Transport,
  • Besteuerung bestimmter Barren, Goldbarren und Münzen,
  • bestimmte Kunstwerke, Sammlerstücke und Antiquitäten.

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Autorin: Lucy Adams

Sie verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen und sammelt kontinuierlich Erfahrungen bei der Arbeit sowohl für kleine Unternehmen als auch für größere Konzerne. Ihre Aufgabe ist es, komplexe Finanz- und Buchhaltungsthemen zu erklären und Unternehmern und Interessierten beizubringen, wie sie ihre Finanzen effektiv verwalten können. Sie gibt gerne praktische Ratschläge, diskutiert aktuelle Rechnungslegungsfragen und analysiert Gesetzesänderungen, die sich auf den Geschäftsbetrieb auswirken können. Sie genießt einen unkomplizierten Finanzierungsansatz, der Unternehmern hilft, sich auf das Wachstum ihres Unternehmens zu konzentrieren. Sie übersetzt komplexe Sachverhalte in eine leicht verständliche Sprache, sodass jeder selbstbewusst Entscheidungen treffen kann, die sich auf den Erfolg seines Unternehmens auswirken.

Mehrwertsteuer in der EU:

  1. Mehrwertsteuer in Estland – ein vollständiger Leitfaden
  2. Mehrwertsteuer in Dänemark – ein vollständiger Leitfaden
  3. Mehrwertsteuer in Deutschland – ein vollständiger Leitfaden
  4. Mehrwertsteuer in den Niederlanden – ein vollständiger Leitfaden
  5. Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik – ein vollständiger Leitfaden
  6. Mehrwertsteuer in Italien – ein vollständiger Leitfaden. Preise und Anmeldeschwellen
  7. Mehrwertsteuer in Irland – ein vollständiger Leitfaden. Preise und Anmeldeschwellen
  8. Mehrwertsteuer in Zypern – ein vollständiger Leitfaden
  9. Mehrwertsteuer in Spanien – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen
  10. Mehrwertsteuer in Frankreich – ein vollständiger Leitfaden
  11. Mehrwertsteuer in Litauen – ein vollständiger Leitfaden
  12. Mehrwertsteuer in Lettland – ein vollständiger Leitfaden
  13. Mehrwertsteuer in der Slowakei – ein vollständiger Leitfaden
  14. Mehrwertsteuer in Portugal – ein vollständiger Leitfaden
  15. Mehrwertsteuer in Rumänien – ein vollständiger Leitfaden
  16. Mehrwertsteuer in Belgien – ein vollständiger Leitfaden
  17. Mehrwertsteuer in Schweden – ein vollständiger Leitfaden
  18. Mehrwertsteuer in Ungarn – ein vollständiger Leitfaden
  19. Mehrwertsteuer in Griechenland – ein vollständiger Leitfaden
  20. Mehrwertsteuer in Finnland – ein vollständiger Leitfaden