Mehrwertsteuer in Frankreich – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen | Mehrwertsteuer in Europa #10
Veröffentlicht: 2024-04-02Versenden Sie Waren an Kunden in Frankreich? Prüfen Sie, ob Sie sich für die französische Mehrwertsteuer registrieren sollten und welche Mehrwertsteuersätze in Frankreich gelten.
Mehrwertsteuer in Frankreich – Inhaltsverzeichnis:
- Sollten Sie sich in Frankreich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen?
- Registrierung für die Mehrwertsteuer in Frankreich
- Ist ein französischer Fiskalvertreter oder Agent erforderlich?
- Welche Informationen sind erforderlich, um eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung zu erhalten?
- Wo reichen Sie französische Umsatzsteuer-Registrierungen ein?
- Französische Mehrwertsteuererklärungen
- Wie oft sind französische Umsatzsteuererklärungen erforderlich?
- Was sind die letzten Fristen für die Einreichung französischer Umsatzsteuererklärungen?
- Welche französische Mehrwertsteuer kann abgezogen werden?
- Mehrwertsteuersätze in Frankreich
Die Mehrwertsteuer in Frankreich (bekannt als Taxe sur la Valeur Ajoutee oder TVA) wurde bereits 1954 eingeführt und war damit die erste Mehrwertsteuer, die in Europa eingeführt wurde. Frankreich ging damit Deutschland und später anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union voraus.
Die Einhaltung der französischen Mehrwertsteuervorschriften, die Aspekte wie Registrierungen, Erklärungen, das Intrastat-System, DEB, ESLs und mehr umfassen, basiert auf Richtlinien der Europäischen Union. Frankreich integriert diese Richtlinien in sein Allgemeines Steuergesetzbuch. Die örtliche Direktion für Steuergesetzgebung ist zusammen mit den regionalen Finanzämtern für die Überwachung der Einhaltung der Umsatzsteuer verantwortlich.
Sollten Sie sich in Frankreich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen?
Der Begriff „Nichtansässige“ bezieht sich auf ausländische Unternehmen, die beabsichtigen, Waren oder Dienstleistungen an lokale Verbraucher oder Unternehmen im Land zu liefern. Nichtansässige unterliegen den französischen Mehrwertsteuervorschriften und erfordern eine obligatorische Registrierung für die französische Mehrwertsteuer. Daher müssen Unternehmen außerhalb Frankreichs alle Vorschriften in Bezug auf Rechnungsstellung und Mehrwertsteuersätze einhalten und die französische Mehrwertsteuer ordnungsgemäß abführen.
In einigen Handelssituationen müssen Unternehmen mit den französischen Steuerbehörden zusammenarbeiten. Dies ist auf die allgemein anerkannten Mehrwertsteuervorschriften der Europäischen Union zurückzuführen. Folgende Situationen können unterschieden werden:
- Wareneinfuhr nach Frankreich, wenn der Kunde kein französisches Unternehmen ist, das vor Ort für die Mehrwertsteuer registriert ist (Reverse-Charge-Pflicht),
- Anhäufung von Konsignationsbeständen in französischen Lagerhäusern für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten,
- Organisation von Live-Ausstellungen, Schulungen und verschiedenen kostenpflichtigen Kulturveranstaltungen,
- Online-Verkauf von Waren an französische Verbraucher im Wert von mehr als 42.000 PLN,
- Lieferung von Waren selbständig durchgeführt,
- ausgewählte Leasingdienstleistungen.
Nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen unterliegt der obligatorischen Umsatzsteuerregistrierung. Bei der Erbringung von Dienstleistungen für französische Unternehmen können Sie das Reverse-Charge-Verfahren nutzen. Diese Option wird durch Änderungen ermöglicht, die im Rahmen des Mehrwertsteuerpakets von 2010 eingeführt wurden.
WICHTIG!
Unternehmer, die Dienstleistungen erbringen und Waren online an Verbraucher in der EU verkaufen und deren Umsatz aus solchen Verkäufen 42.000 PLN (insgesamt für alle Länder) übersteigt, können sich, anstatt sich für die französische Mehrwertsteuer zu registrieren, für VAT OSS registrieren.
Registrierung für die Mehrwertsteuer in Frankreich
Für in Frankreich tätige ausländische Unternehmen, die sich in ihrem Heimatland als Mehrwertsteuer-/GST-Steuerzahler registriert haben, liegt der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung bei Null.
Ist ein französischer Fiskalvertreter oder Agent erforderlich?
Gemäß den EU-Mehrwertsteuerrichtlinien sind Unternehmen nicht verpflichtet, sich durch einen lokalen Fiskalvertreter oder Agenten vertreten zu lassen. Dies gilt jedoch nur für Unternehmen mit Sitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten. Für Unternehmen außerhalb der EU ist ein Fiskalvertreter erforderlich, der für die Umsatzsteuerbeschränkungen mitverantwortlich ist.
Welche Informationen sind erforderlich, um eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung zu erhalten?
Das französische Finanzamt verlangt das Ausfüllen der entsprechenden Formulare und die Vorlage folgender Unterlagen:
- Umsatzsteuerbescheinigung, die als Nachweis dafür dient, dass das Unternehmen als Umsatzsteuerzahler außerhalb der Europäischen Union registriert ist (falls zutreffend),
- Satzung der Gesellschaft,
- Auszug aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens.
Wo reichen Sie französische Umsatzsteuer-Registrierungen ein?
Wenn sich ein ausländisches Unternehmen registrieren lässt, um eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, muss es einen Antrag beim Service des Impots des Entreprises einreichen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Überschreiten der festgelegten Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle erfolgen.
Es gibt keine Strafen für Verzögerungen bei der Registrierung einer französischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Allerdings werden auf die geschuldete Mehrwertsteuer Zinsen erhoben.
Französische Mehrwertsteuererklärungen
Für nichtansässige Steuerpflichtige, denen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen wurde, ist in Frankreich die regelmäßige Abgabe von Umsatzsteuererklärungen erforderlich. Sie sind verpflichtet, in Frankreich steuerpflichtige Transaktionen sowie etwaige fällige Mehrwertsteuerrückerstattungen zu melden. Hierzu wird das Formular CA3 verwendet.
Wie oft sind französische Umsatzsteuererklärungen erforderlich?
Die Berichtszeiträume in Frankreich sind in folgende Schwellenwerte unterteilt:
- monatliche Mehrwertsteuererklärungen – alle als Mehrwertsteuerzahler registrierten Unternehmen beginnen mit der Abgabe ihrer monatlichen Erklärungen (dies gilt nicht für Unternehmen, die den Sonderregelungen unterliegen).
- Vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen – wenn die jährlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten weniger als 4.000 Euro betragen (dann können die Berichtszeiträume verkürzt werden), sind einige Branchen und Arten von Tätigkeiten künftig von der Umsatzsteuererklärung ausgenommen. Ihre Berichterstattung kann nur auf Aktivitätsbasis erfolgen.
- Jährliche Umsatzsteuererklärungen – für Unternehmen, die für die vereinfachte Umsatzsteuerabrechnungsregelung in Frage kommen.
In der Praxis werden die Steuerbehörden jedoch an ihren Urteilen festhalten.
Was sind die letzten Fristen für die Einreichung französischer Umsatzsteuererklärungen?
Jede monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuererklärung für eine nicht ansässige Steuergesellschaft ist bis zum 19. des auf das Ende des Zeitraums folgenden Monats fällig. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, und gleichzeitig müssen alle geschuldeten französischen Steuern bezahlt werden.
Welche französische Mehrwertsteuer kann abgezogen werden?
In Frankreich haben Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) registriert sind, die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer, die sie auf ihre Verkäufe schulden, von der Mehrwertsteuer abzuziehen, die ihnen auf ihre Einkäufe (einschließlich Lieferungen) innerhalb Frankreichs berechnet wird.
Sie gilt für die auf importierte Waren gezahlte Mehrwertsteuer. Beispiele für den Vorsteuerabzug sind:
- Unterkunfts- und Reisekosten des Kunden (Mitarbeiterausgaben können nicht abgezogen werden).
- Werbegeschenke unter 60 Euro,
- Werbung,
- Mehrwertsteuer auf Einfuhren,
- Mehrwertsteuer auf den Kauf von Waren zum Weiterverkauf,
- Mehrwertsteuer auf Investitionsausgaben.
Mehrwertsteuersätze in Frankreich
20 % | Standard |
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10 % | reduziert |
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5,5 % | reduziert |
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2,1 % | reduziert |
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Mehrwertsteuer in der EU:
- Mehrwertsteuer in Estland – ein vollständiger Leitfaden
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