Mehrwertsteuer in der Slowakei – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen | Mehrwertsteuer in Europa #13
Veröffentlicht: 2024-04-23Mehrwertsteuer in der Slowakei – Inhaltsverzeichnis:
- Wann sollten Sie sich in der Slowakei für die Mehrwertsteuer registrieren?
- Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung in der Slowakei
- Mehrwertsteuererklärungen in der Slowakei
- MwSt.-Hauptbuchbericht
- Was sollte eine slowakische Rechnung enthalten?
- Mehrwertsteuersätze in der Slowakei
Das slowakische Umsatzsteuergesetz enthält die meisten Richtlinien für ausländische Unternehmen, die sich für Umsatzsteuerzwecke registrieren und lokale Umsatzsteuererklärungen einreichen müssen. Die slowakischen Mehrwertsteuervorschriften entsprechen den EU-Anforderungen.
Wann sollten Sie sich in der Slowakei für die Mehrwertsteuer registrieren?
Wenn ein ausländisches Unternehmen Waren oder Dienstleistungen in der Slowakei liefert, kann es verpflichtet sein, sich für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen. Typische Fälle, in denen dies erforderlich ist, sind:
- Warenimport nach Europa über die Slowakei,
- Kauf und Verkauf von Waren in der Slowakischen Republik,
- Lagerung von Waren im Rahmen eines Konsignationsvertrags in der Slowakischen Republik zum Verkauf an lokale Kunden,
- Online-Verkauf von Waren an slowakische Verbraucher nach Überschreiten eines Umsatzes von 10.000 Euro für ausländische Verbraucher.
Nach der Registrierung als Umsatzsteuerpflichtiger ist eine ausländische Person verpflichtet, dem Finanzamt Unterlagen (Steuererklärung, zusammenfassende Informationen, Prüfbericht usw.) ausschließlich elektronisch zu übermitteln.
Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung in der Slowakei
Für in der EU umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in der Slowakei verkaufen, liegt der Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung (Fernabsatz) bei 10.000 €. .
Um sich für die slowakische Mehrwertsteuer zu registrieren, müssen Sie die entsprechenden Formulare (auf Slowakisch) ausfüllen und Folgendes einreichen:
- Umsatzsteuerbescheinigung, die bestätigt, dass das Unternehmen an einem anderen EU-Standort als Umsatzsteuerzahler registriert ist – falls zutreffend,
- der Originalauszug (notariell beglaubigt oder vom Gericht abgestempelt) aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens, übersetzt ins Slowakische von einem offiziellen Übersetzer.
Mehrwertsteuererklärungen in der Slowakei
Jedes Unternehmen, das beim slowakischen Finanzamt als nicht ansässiger Mehrwertsteuerzahler registriert ist, muss steuerpflichtige Transaktionen mithilfe regelmäßiger Berichte, sogenannter Erklärungen, melden.
Der Standardabrechnungszeitraum in der Slowakei beträgt einen Kalendermonat. Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 100.000 Euro betrug, haben die Möglichkeit, vierteljährliche Meldungen abzugeben. Neu registrierte Unternehmen müssen zwölf Monate nach der Registrierung monatliche Erklärungen abgeben, unabhängig vom Umsatz.
Die Umsatzsteuererklärung eines ausländischen Unternehmens sollte bis zum 25. Tag des Folgemonats für den Vormonat oder das Vorquartal eingereicht werden, wenn:
- die Steuererklärung weist die geschuldete Steuer aus,
- eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr von Waren in der Slowakischen Republik erfolgte,
- der Steuerzahler beteiligte sich als erster Kunde am Dreiecksgeschäft,
- Der Steuerpflichtige wendet einen Steuerabzug an.
In bestimmten Fällen ist die Abgabe einer Kontrollanmeldung und einer summarischen Anmeldung erforderlich. Für die slowakische Mehrwertsteuer gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
MwSt.-Hauptbuchbericht
Unternehmen in der Slowakei sind verpflichtet, sogenannte Umsatzsteuer-Ledger-Berichte einzureichen, die Einzelheiten zu Verkäufen und Kostenrechnungen für jeden Umsatzsteuerzeitraum enthalten.
Die Meldungen erfolgen bis zum 25. Tag des auf das Ende des Abrechnungszeitraums (Monat oder Quartal) folgenden Monats.
Die Nichteinreichung der Meldung kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Was sollte eine slowakische Rechnung enthalten?
Rechnungen müssen in erster Linie Folgendes enthalten:
- Datum der Ausstellung,
- eindeutige, fortlaufende Nummer,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten,
- vollständiger Name und Anschrift des Lieferanten und des Empfängers,
- vollständige Beschreibung der bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen,
- Angaben zur Warenmenge bzw. zum Leistungsumfang,
- Lieferdatum, falls vom Ausstellungsdatum abweichend,
- Nettowert,
- Mehrwertsteuersatz,
- Bruttowert.
Bei innergemeinschaftlichen Umsätzen muss bis zum 15. Tag des auf die Lieferung folgenden Monats eine slowakische Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt werden.
Für alle anderen Transaktionen muss eine Rechnung innerhalb von 15 Tagen ab Lieferdatum ausgestellt werden. Rechnungen sind 10 Jahre aufzubewahren. Die Slowakei erlaubt derzeit wie alle EU-Mitgliedstaaten die Verwendung elektronischer Rechnungen unter Einhaltung entsprechender Bedingungen.
WICHTIG!
Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in der Slowakei verkaufen, können sich für die Umsatzsteuer-OSS-Registrierung registrieren, wenn ihr Umsatz 10.000 Euro übersteigt. Mit VAT OSS können sie eine Umsatzsteuererklärung für alle EU-Mitgliedstaaten einreichen und ausländische Steuern entsprechend den Sätzen des Käuferlandes zahlen, was ihre Steuerpflichten vereinfacht. Sie müssen sich nicht an die slowakischen Steuervorschriften halten, mit Ausnahme der Anwendung des ausländischen Mehrwertsteuersatzes. Falls Sie sich nicht für das MwSt.-OSS registrieren, müssen alle in der Slowakei geltenden Regeln befolgt werden – jedoch nur in Bezug auf Fernverkäufe.
Mehrwertsteuer in der Slowakei
20 % | Standard |
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10 % | reduziert |
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0% | null |
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Nur drei Mehrwertsteuersätze zu haben, ist eine recht ungewöhnliche Lösung. In den meisten EU-Ländern gibt es vier oder sogar fünf verschiedene Steuersätze, mit Ausnahme von Dänemark, wo es nur zwei Steuersätze gibt. Lesen Sie mehr über das Mehrwertsteuersystem in Dänemark.
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Die wichtigsten Fragen
Wann sollten Sie sich in der Slowakei für die Mehrwertsteuer registrieren?
Wenn ein ausländisches Unternehmen Waren oder Dienstleistungen in der Slowakei liefert, kann es verpflichtet sein, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren
Wie melde ich mich in der Slowakei für die Mehrwertsteuer an?
Um sich für die slowakische Mehrwertsteuer zu registrieren, müssen Sie die entsprechenden Formulare (auf Slowakisch) ausfüllen und zusammen mit einer Mehrwertsteuerbescheinigung einreichen, die die Mehrwertsteuerregistrierung des Unternehmens an einem anderen Ort in der EU bestätigt (falls zutreffend), und einem Originalauszug (notariell beglaubigt oder vom Gericht abgestempelt). ) aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens, von einem offiziellen Übersetzer ins Slowakische übersetzt.
Mehrwertsteuer in der EU:
- Mehrwertsteuer in Estland – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in Dänemark – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in Deutschland – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in den Niederlanden – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in Italien – ein vollständiger Leitfaden. Preise und Anmeldeschwellen
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