Mehrwertsteuer in Spanien – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen | Mehrwertsteuer in Europa #9
Veröffentlicht: 2024-03-26Mehrwertsteuer in Spanien – Inhaltsverzeichnis:
- Wann müssen Sie sich in Spanien für die Mehrwertsteuer registrieren?
- Wie melde ich mich in Spanien für die Mehrwertsteuer an?
- Mehrwertsteuererklärungen in Spanien
- Was sollte eine spanische Rechnung enthalten?
- Steuervertreter in Spanien
- Mehrwertsteuersätze in Spanien
Wann müssen Sie sich in Spanien für die Mehrwertsteuer registrieren?
Ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen in Spanien liefert, muss sich möglicherweise für die spanische Mehrwertsteuer registrieren, vor Ort bekannt als IVA – Impuesto sobre el Valor Anadido.
Zu den grundlegenden Situationen, in denen eine Registrierung für die spanische Mehrwertsteuer erforderlich ist, gehören:
- •
- Einfuhr von Waren nach Spanien, •
- Kauf und Verkauf von Waren innerhalb Spaniens, wenn der Lieferant und die Kunden keine spanischen Unternehmen sind, die für die Mehrwertsteuer registriert sind, •
- Verkauf von Waren an spanische Verbraucher über das Internet, •
- Lagerung von Waren in Konsignationslagern in Spanien.
Wie melde ich mich in Spanien für die Mehrwertsteuer an?
Für nicht ansässige Unternehmen, die in Spanien steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, gibt es keine Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle.
Ausländische Unternehmen, die Waren online an spanische Verbraucher verkaufen, müssen sich für die spanische Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz mit ausländischen Verbrauchern 10.000 Euro übersteigt.
Um eine spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Spanisch einreichen, dem Sie Folgendes beifügen müssen:
- ggf. Umsatzsteuerbescheinigung zum Nachweis, dass das Unternehmen in einem anderen EU-Ausland umsatzsteuerlich registriert ist,
- ein Auszug aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens,
- eine Erklärung, dass das Unternehmen keine ständige Niederlassung in Spanien hat,
- eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Steuervertreter des Unternehmens.
Der Antrag ist beim zuständigen Finanzamt des Fiskalvertreters des Unternehmens einzureichen. Seit 2004 können EU-Länder von ausländischen Unternehmen nicht mehr die Benennung eines Steuervertreters für Umsatzsteuerzwecke verlangen. Spanien verpflichtet die Länder jedoch immer noch schrittweise dazu, einen Fiskalvertreter zu haben, der die Steuerschuld mit dem Kunden teilt. Der Fiskalvertreter haftet gesamtschuldnerisch für die Umsatzsteuerpflichten des Steuerpflichtigen.
Mehrwertsteuererklärungen in Spanien
Mehrwertsteuererklärungen (monatlich oder vierteljährlich) müssen unter anderem von nicht ansässigen Unternehmen eingereicht werden, die für die spanische Mehrwertsteuer registriert sind. Erklärungen können abgegeben werden:
- vierteljährlich – für Steuerpflichtige, deren Umsatz im Vorjahr 6 Millionen Euro nicht überstieg,
- monatlich – für Steuerpflichtige, deren Umsatz im Vorjahr 6 Millionen Euro überstieg,
- Jährliche Mehrwertsteuererklärungen – für alle Unternehmen, die in Spanien als Mehrwertsteuerzahler registriert sind.
Die Erklärungen müssen bis zum 20. Tag des Monats abgegeben werden, der auf das Ende des Abrechnungszeitraums (Monat oder Quartal) folgt. Die jährliche Umsatzsteuererklärung muss bis zum 30. Januar des Folgejahres abgegeben werden.
Was sollte eine spanische Rechnung enthalten?
Rechnungen sollten bis zum 16. des auf die Warenlieferung bzw. Leistungserbringung folgenden Monats ausgestellt werden. Rechnungen sind vier Jahre lang aufzubewahren. Spanien erlaubt wie alle EU-Länder unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung elektronischer Rechnungen.
Rechnungen müssen mindestens die folgenden Elemente enthalten:
- Rechnungsausstellungsdatum,
- eindeutige, fortlaufende Nummer,
- Lieferanten- und Käuferadressen,
- Beschreibung der bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen,
- Informationen zu Rabatten,
- Nettowert,
- Mehrwertsteuersatz,
- Bruttobetrag,
- Wechselkurs der Fremdwährung – falls zutreffend.
Bei Transaktionen im Wert von weniger als 400 Euro können vereinfachte Rechnungen ausgestellt werden.
„Sofortige Bereitstellung von Informationen (SII)“
„SII espanol“ steht für „Immediate Supply of Information“, ein Steuermeldesystem in Spanien, das von bestimmten Unternehmen verlangt, Einzelheiten zu ausgestellten und erhaltenen Rechnungen in Echtzeit oder kurz nach deren Ausstellung elektronisch an die Steuerbehörde zu übermitteln.
Die SII-Meldepflicht gilt für Unternehmen:
- registriert bei REDEME (Monthly VAT Return Registry),
- mit einem Jahresumsatz von mehr als 6 Millionen Euro,
- in Mehrwertsteuergruppen,
- Mehrwertsteuerzahler und
- gebietsfremde Unternehmen.
Der Bericht sollte innerhalb von vier Werktagen nach Ausstellung bzw. Erhalt der Rechnung eingereicht werden.
Zusammen mit dem SII-Bericht müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Hauptbuch der ausgestellten Rechnungen,
- Bereitstellung von Inkasso für Rechnungen, die im Hauptbuch für ausgestellte Rechnungen erfasst sind,
- Rechnungseingangsbuch,
- Lieferung von Zahlungen für Rechnungen, die im Rechnungseingangsbuch erfasst sind,
- Kapitalanlagebuch,
- Spezifisches Hauptbuch für innergemeinschaftliche Transaktionen,
- Sammlungen im Kassenbuch.
Steuervertreter in Spanien
Die Pflicht zur Bestellung eines Steuervertreters gilt für folgende Unternehmen außerhalb der EU:
- Unternehmen, die in Spanien für MOSS (Mini One Stop Shop) registriert sind,
- Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind bzw. regelmäßige Umsatzsteuererklärungen einreichen,
- Unternehmen, die in Spanien Mehrwertsteuer zahlen und eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen möchten.
Unternehmen mit Sitz in einem der Mitgliedsstaaten können sich freiwillig für die Beauftragung eines Steuervertreters entscheiden, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
WICHTIG!
Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in Spanien verkaufen, können sich bei einem Umsatzsteuer-OSS von mehr als 10.000 Euro registrieren. Anschließend reichen sie eine Umsatzsteuererklärung für alle EU-Länder ein und zahlen Steuern auf der Grundlage der Sätze im Land des Käufers. Das bedeutet, dass sie sich nicht an die spanischen Steuervorschriften halten müssen, außer bei der Anwendung des ausländischen Mehrwertsteuersatzes. Wenn sie sich nicht für VAT OSS registrieren, müssen sie alle spanischen Vorschriften befolgen, jedoch nur für Online-Verkäufe.
Mehrwertsteuersätze in Spanien
21 % | Standard |
|
10 % | reduziert |
|
4 % | reduziert |
|
0% | null |
|
Die Mehrwertsteuersätze in Zypern sind ziemlich ähnlich – lesen Sie mehr über das zypriotische Mehrwertsteuersystem.
Wenn Ihnen unsere Inhalte gefallen, treten Sie unserer fleißigen Bienen-Community auf Facebook, Twitter, LinkedIn, Instagram, YouTube, Pinterest und TikTok bei.
Mehrwertsteuer in der EU:
- Mehrwertsteuer in Estland – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in Dänemark – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in Deutschland – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in den Niederlanden – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in Italien – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen
- Mehrwertsteuer in Irland – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen
- Mehrwertsteuer in Zypern – ein vollständiger Leitfaden
- Mehrwertsteuer in Spanien – ein vollständiger Leitfaden. Tarife und Anmeldeschwellen